Auf der Vorderseite steht rechts neben dem Gültigkeitsdatum eine sechsstellige Zugangsnummer. Sie wird auch als CAN bezeichnet und lässt keine Rückschlüsse auf Ihre Person zu.
Sie benötigen die CAN, wenn Ihre PIN zweimal falsch eingegeben wurde. Damit die Online-Ausweisfunktion nicht ohne Ihre Zustimmung durch eine dritte Fehleingabe der PIN gesperrt wird, werden Sie vor der dritten Eingabe der PIN aufgefordert die sechsstellige CAN bzw. Zugangsnummer einzugeben.
Darüber hinaus benötigen Sie die CAN auch für das seit Sommer 2017 mögliche Vor-Ort-Auslesen.
(Quelle: Personalausweisportal.de)