Der Vertrag zieht mit um – wenn der Anbieter am Zielort keinen Anschluss bereitstellen kann, ist eine außerordentliche Kündigung nach §46 Abs. 8 TKG (Anbieterwechsel und Umzug) möglich.
Der Vertrag wird auf eine andere Person an derselben Adresse umgeschrieben. Dazu bieten die Internetanbieter Formulare an (Unitymedia, Telekom).