Behörden (z. B. ALG I, Kindergeld, Wohngeld, Bafög)
Unterhalt
Haus und Wohnung
Hausverwaltung, Vermieter, Verpächter
Energieversorger (z. B. Strom, Wasser, Gas)
Kabel- und Internetanbieter, Rundfunkbeitrag
Versicherungen und Finanzen
Versicherungsverträge (z. B. Haftpflicht, Hausrat, Kfz)
Sparverträge (z. B. Banksparplan, Fondssparplan, Bausparen)
Kredit- und Leasingverträge
Finanzamt (z. B. Grundsteuer, Kfz-Steuer)
Leben und Freizeit
Abonnements (z. B. Fahrkarten, Zeitungen, Zeitschriften)
Telefon- und Mobilfunkanbieter
Fitnessstudio, Vereine, Verbände (z. B. ADAC, Gewerkschaft)
Sonstige Zahlungspartner
Schule, Kindergarten
Spenden, Lotterie
Tipps:
Teilen Sie Ihren Vertrags- bzw. Zahlungspartnern statt Ihrer Kontonummer und Bankleitzahl Ihre IBAN und BIC mit. Beide Nummern finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und in den Kontodetails im Internet-Banking.
Prüfen Sie die Kontoauszüge eines kompletten Jahres, um auch einmal jährlich vorkommende Abbuchungen zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass Bearbeitungsfristen für die Änderung Ihrer Kontodaten eine kurzfristige Umstellung teils nicht zulassen.
Ausgewählte Vertragspartner ermöglichen die Änderung der hinterlegten Bankverbindung ausschließlich im firmeneigenen Kunden portal oder auf Grundlage eines im Original unterschriebenen Kundenauftrages. Hierzu zählen u. a.:
Amazon
eBay
PayPal
Umstellung von Dauer- und Freistellungsaufträgen
Teilen Sie Ihrer bisherigen Hausbank das letztmalige Ausführungsdatum Ihrer bestehenden Daueraufträge mit.
Legen Sie neue Daueraufträge im Internet-Banking an. Berücksichtigen Sie dabei den gewählten letzten Ausführungstermin für Ihre alten Daueraufträge, um Doppelabbuchungen zu vermeiden.
Prüfen Sie die Anpassung Ihres alten Freistellungsauftrages und ändern Sie diesen bei Bedarf.
Auflösung Ihres alten Kontos
Teilen Sie Ihrer bisherigen Hausbank das gewünschte Kontoauflösungsdatum mit.
Legen Sie das letztmalige Ausführungsdatum ggfs. noch bestehender Daueraufträge fest.
Lassen Sie Ihre alten Karten und ausgegebenen Schecks sperren und vernichten Sie diese.
Prüfen Sie die Anpassung oder Löschung Ihres erteilten Freistellungsauftrages.